Ordnungen


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Stand 2. April 2011

B e i t r a g s o r d n u n g

1. Grundsätze

1.1 Sämtliche Beiträge und Gebühren sind bargeldlos in € auf das Vereinskonto bei der Sparkasse Leipzig einzuzahlen.

Kontonummer: 1110202721
Bankleitzahl: 86055592

1.2 Alle Beiträge und Gebühren sind bis zum 30.04. des Jahres zu zahlen. Bei Lastschriftteilnahme wird der Beitrag automatisch zum 30.04. abgebucht. Nutzungsgebühren sind vor Nutzungsbeginn auf das Vereinskonto einzuzahlen.

Beachte: Die vom Verein je Mitglied zu leistenden Abführungen an den Stadtsportbund, den Landessportbund Sachsen, den Segler-Verband Sachsen, den Regionalen Seglerverband Sachsen-West und den Deutschen Segler-Verband sind auch zu Jahresbeginn zu leisten.

1.3 Pro angefangenen Monat Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 10 Euro fällig. Grundlage für die Berechnung ist der Tag der Wertstellung auf dem Vereinskonto. Mitglieder mit Zahlungsverzug werden durch Aushang oder persönliches Anschreiben gemahnt. Mitglieder die bis zum 31.12. des Jahres ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, werden automatisch ausgeschlossen

1.4 Die Beitragskassierung der Kinder und Jugendlichen erfolgt eigenverantwortlich durch den Jugendobmann.

1.5 Auf alle Beiträge und Gebühren kann auf Antrag beim Vorstand in sozialen Härtefällen, zum Beispiel Leipzig-Pass, ein Nachlass gewährt werden.

1.6 Der Verein stellt Jugendlichen bis 26 Jahren im Rahmen seiner Möglichkeiten Boote zur Nutzung. Voraussetzung ist die aktive Teilnahme an allen Regatten im Revier und die Absolvierung eines ÜL- oder SR-Lehrgangs. Die Inanspruchnahme eines Liegeplatzes von einem eigenem Boot ist unter diesen Voraussetzungen auch kostenfrei.

1.7 Der Verein übernimmt für alle Liegeplatzinhaber bzw. Jugendliche die Startgebühren, die im Revier mit dem eigenen Boot/Vereinsboot anfallen.

1.7 Der Verein übernimmt für alle Liegeplatzinhaber bzw. Jugendliche die Startgebühren die im Revier mit dem eigenen Boot/Vereinsboot anfallen.

1.8 Der Verein unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten auswärtige Regatten. So kann nach Absprache ein Zuschuss zu Fahrtkosten und Startgeldern gewährt werden.

1.9 Die Ehrenmitglieder unseres Vereins sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages (Pkt. 2.1) befreit.
(Anm. Für die Veröffentlichung im Internet sind die Namen entfernt worden.)

2. Beiträge und Gebühren

2.1 Mitgliedsbeitrag

2.1.1 Erwachsene (über 26 Jahre) 100,00 € / Jahr

2.1.2 Angehörige 30,00 € / Jahr

Beachte:
1. Das Hauptmitglied muss Vollzahler (höchster Beitragssatz) sein
2. Angehörige mit eigenem Liegeplatz müssen den vollen Beitrag zahlen

2.1.3 Jugendliche (bis vollendetem 26. Lebensjahr) 80,00 € / Jahr

2.1.4 Kinder (bis vollendetem 14. Lebensjahr) 60,00 € / Jahr

2.2 Liegeplatzgebühren für Sportboote (Mitglieder) inkl. Startgebühren für das eigene Boot /Vereinsboot zur Teilnahme an den im Revier stattfindenden Regatten.

2.2.1 April bis November
- Trockenlieger bis 3 m Breite 140,00 € / Jahr
- Wasserlieger bis 6 m Länge x 2 m Breite 170,00 € / Jahr
- Wasserlieger über 6 m Länge bis 3m Breite 200,00 € / Jahr

2.2.2 Dezember bis März
- Boote / Trailer bis 6 m Länge x 2 m Breite 50,00 € / Jahr
- Boote / Trailer über 6 m Länge bis 3 m Breite 70,00 € / Jahr
Boote über 8,5 m x 3 m sind nur in Absprache mit dem Vorstand möglich.

2.2.3 Einstandsgebühr Revier Kulkwitz / Cospuden* 500,00 €
*Bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Liegeplatzes.
Mitglieder die mehr als 9 Jahre Mitglied sind, sind von dieser Gebühr befreit.

Aktive Mitglieder, die dem Kinder- und Jugendbereich des Vereins entstammen, sind unter nachfolgender Voraussetzung von der Einstandsgebühr befreit:
- Schriftlicher Antrag zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung an den Vorstand.

2.2.4 Die Revierumlage für Kulkwitz und Cospuden beträgt 225,00 Euro. Die Umlage ist zahlbar von allen Liegeplatzinhabern des jeweiligen Revieres. Ersatzweise können Arbeitsstunden geleistet werden. Dabei wird pro geleisteter Arbeitsstunde ein Wert von 15,00 Euro angesetzt.

2.3 Gebühren Nichtmitglieder

2.3.1 Gastliegeplatz
      700,00 € / Jahr
      150,00 € / Monat
      60,00 € / Woche

2.3.2 Slipvorgang 20,00 € / Hub

2.3.3 Nutzung Seglerheim 100,00 € / Tag (Vereinstätigkeit hat Vorrang)

2.4 sonstige Gebühren für Mitglieder

2.4.1 Trailer im Sommer im Vereinsgelände 50,00 € / Saison abstellen

2.4.2 Wohnwagen im Vereinsgelände abstellen 150,00 € / Jahr

2.4.3 Stromanschluss Nutzung Pauschale 40,00 € / Jahr

2.4.4 eigenes Zelt aufstellen ab 14 Tage 50,00 € pauschal

2.4.5 Nutzung Seglerheim 40,00 € / Tag (Vereinstätigkeit hat Vorrang)
Beachte:
      1. Voraussetzung für die Unterstellung von Booten, Trailern, Wohnwagen ist ein schriftlicher Antrag, der mittels
              Vereinsvordruck an den Vorstand, vertreten durch den Hafenmeister, zu stellen ist.
      2. Die Unterstellgebühr wird vor der Inanspruchnahme fällig
      3. Für alle bis 15.04. nicht beräumten Boote wird die volle Liegeplatzgebühr gem. Pkt. 2.2.1 fällig




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Stand 21.03.2005

§ 1 H a f e n o r d n u n g und H e i m o r d n u n g

für Objekte des Seglervereins Leipzig Süd-West e.V. (SVLSW)
am Kulkwitzer See und am Elsterstausee / Cospudener See

Die vom Seglerverein Leipzig Süd-West e.V. genutzten Geländeabschnitte sind Pachtgelände.
Die Anlagen und technischen Einrichtungen sowie die Seglerheime außer Seglerheim Stausee (Pachtobjekt von der Stadt Leipzig) sind Eigentum des Seglervereins Leipzig Süd-West e.V. Im Interesse der Erhaltung der geschaffenen Anlagen und technischen Einrichtungen sowie zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf dem Pachtgelände sind die Mitglieder des Vereins verpflichtet, diese Hafenordnung und Heimordnung einzuhalten. Die Revierverantwortlichen und die Hafenwarte sind weisungsberechtigt.
Jegliche Nutzung der Hafengelände und der Seglerheime erfolgt auf eigene Gefahr. Der SVLSW haftet nicht für Schäden an Personen und an dem Eigentum der Mitglieder und ihrer Gästen, die sich aus der Nutzung der Anlagen des SVLSW ergeben können.

1. Hafenordnung

1.1 Alle Vereinsmitglieder über 18 Jahre können jederzeit die Anlagen des Vereins (Hafengelände, Steganlagen, Seglerheime) nutzen. Kinder und Jugendliche können die Anlagen des Vereins nur bei Übernahme der Verantwortung durch einen Erwachsenen nutzen.

1.2 Das Hafengelände ist stets verschlossen zu halten.

1.3 Gäste haben sich grundsätzlich beim Hafenmeister zu melden. Gäste von Vereinsmitgliedern dürfen sich grundsätzlich nur in Begleitung von Vereinsmitgliedern im Vereinsgelände aufhalten. Bei Einladung einer größeren Anzahl von Gästen ist dies vorher mit dem Revierverantwortlichen abzustimmen. Das Baden im Hafengelände geschieht auf eigene Gefahr.

1.4 Vereinsmitglieder und Gäste haben sich bei Anwesenheit im Vereinsgelände oder Seglerheim in das Hafenbuch bzw. in die Anwesenheitsliste einzutragen.

1.5 Der unbeaufsichtigte Aufenthalt von Kindern auf den Steganlagen ist untersagt. Kinder bis 8 Jahre haben grundsätzlich auf den Steganlagen Schwimmwesten zu tragen.

1.6 Offene Feuer bzw. das Grillen ist nur an den gekennzeichneten Stellen gestattet. Brandschutzbestimmungen sind zu beachten.

1.7 Das Ablagern oder Entsorgen von Abfällen im Gelände ist nicht gestattet. Verursacher von Abfall haben am gleichen Tag ihren Abfall zu entsorgen, dies gilt auch für Zigarettenreste. Kippen dürfen nicht im Gelände weggeworfen oder ins Wasser geworfen werden.

1.8 Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen bzw. außerhalb der Sitzgruppen und Liegewiesen anzubinden. Verunreinigungen durch Hunde sind vom Hundebesitzer umgehend zu beseitigen.

1.9 Die vereinseigenen Boote dürfen nur von den jeweils eingewiesenen Mitgliedern genutzt werden.

1.10 Im Gefahrenfall können die Sicherungsboote von allen Vereinsmitgliedern genutzt werden. Ein entsprechender Befähigungsnachweis muss vorliegen.

1.11 Liegeplätze (Land und Wasser) werden auf Antrag und Platzmöglichkeiten gemäß Satzung (Termin Mitgliederversammlung des jeweiligen Jahres) vom Revierverantwortlichen entsprechend dem Liegeplan zugewiesen.

1.12 Der Nutzer eines Liegeplatzes ist für die sachgemäße Befestigung und Verankerung bzw. Lagerung seines Bootes verantwortlich. Der Verein haftet nicht für Schäden am eigenen und an anderen Booten, die sich aus der Nutzung des Liegeplatzes ergeben.

1.13 Das Lagern von Segelbrettern oder anderen Sportgeräten ist im Hafengelände ohne Genehmigung nicht gestattet.

1.14 Die Bedienung der Slipanlage und des Kranes ist nur den eingewiesenen Sportfreunden gestattet. Das Slippen und Kranen von Booten erfolgt auf eigene Gefahr der Bootseigner.

1.15 Im Hafengelände sind Fahrräder an der Hand zu führen.

1.16 Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den festgelegten Flächen gestattet. Der Verein haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen. Das Abstellen von Fahrzeugen im Hafengelände für die Nachtstunden ist nur nach dem Ende des allgemeinen Sportbetriebes bis zum nächsten Morgen 8:00 Uhr gestattet.

1.17 Winterliegeplätze im Hafengelände können entsprechend den Platzmöglichkeiten auf Antrag vom Revier­verantwort­lichen zugewiesen werden. Die Lagerung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Winter­liegeplätze sind mit Saisonbeginn zu räumen.

 


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2. Heimordnung

2.1 Die Seglerheime stehen allen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung. Termine für persönliche Veranstaltungen jeder Art sind mit dem Revier­verantwort­lichen abzustimmen. Für diese Zeiten besteht ein eingeschränktes Nutzungsrecht für andere Vereinsmitglieder. Die Termine persönlicher Veranstaltungen sind zum Zweck der Koordinierung auszuhängen.

2.2 Jeder Nutzer des Seglerheimes (auch bei kurzzeitiger Nutzung) hat sich im Anwesenheitsbuch einzutragen.

2.3 Elektrische Heizgeräte dürfen nicht betrieben werden. (Ausnahme Vorstandszimmer Stausee)

2.4 Das Inventar steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Nach Gebrauch sind verwendete Gegenstände zu säubern und ordnungsgemäß wegzustellen und die Räume zu reinigen. Wenn bei der Benutzung des Inventars Schäden oder Verluste eintreten, so ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Erkennbare Mängel oder Schäden und besondere Vorkommnisse sind dem Revierverantwortlichen mitzuteilen.

2.6 Das Übernachten in den Seglerheimen ist nur mit Genehmigung des Revierverantwortlichen gestattet.

2.7 Vor Verlassen der Objekte ist die Hauptsicherung auf Null zu schalten. Die Wasserleitung ist zu verschließen.

2.8 Die Seglerheime können nicht zur Lagerung von Bootsmaterial und als Trockenraum für Kleidung und Segel benutzt werden. Herumliegende Gegenstände werden nach vier Wochen wie Strandgut behandelt.

2.9 Die Seglerheime dürfen nicht ohne Aufsicht unverschlossen sein. Beim Verlassen ist das Seglerheim grundsätzlich abzuschließen.

3. Jugendraum Kulkwitz

Das Bootslager Kulkwitz sowie die Container im Revier Kulkwitz stehen in der Verantwortung des Jugendobmannes. Eine Nutzung außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit ist mit dem Jugendobmann abzustimmen.

4. Werkstatträume

4.1 In allen Werkstatträumen besteht Rauchverbot.

4.2 Die Nutzung steht jedem Mitglied offen, sie ist mit dem Revierverantwortlichen abzustimmen. Sauberkeit und Ordnung ist abzusichern.

4.3 Jeder Nutzer hat für den ordnungsgemäßen Zustand der Werkzeuge Sorge zu tragen. Notwendige Reparaturen sind unverzüglich mit dem Revierverantwortlichen zu klären.

4.3 Private Werkzeuge und Materialien dürfen nicht gelagert werden.

Auf der Grundlage der Hafen- und Heimordnung können die Revierverantwortlichen den spezifischen Bedingungen der Reviere angepasste Regelungen festlegen.

Leipzig, den 12. März 2005




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