Meisterschaftsordnung

SEGLER-VERBAND SACHSEN e. V. (März 2001)

1. Geltungsbereich

1.1. Landesmeisterschaften (LM) im Bereich des SVS bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand des SVS in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV.

2. Meisterschaftswürdigkeit

2.1. Der SVS veranstaltet jährlich Landesmeisterschaften .
2.1. Der Seglertag bestätigt auf Vorschlag des Präsidiums die Meisterschaftsklassen bis zum nächsten Seglertag.

3. Anträge

3.1. Verbandsvereine, die zur Durchführung einer Landesmeisterschaft bereit sind, beantragen beim SVS (Geschäftsstelle) bis zum 31.10. des Vorjahres die Übertragung der Veranstaltung.
3.2. Das Präsidium des SVS entscheidet bis 30.11. des Vorjahres über die Vergabe der Veranstaltung.
3.3. Berechtigt zur Antragstellung sind:

-die Mitgliedsvereine des SVS.
-die Revierverbände,
-die Klassenvereinigungen,

3.4. Mit dem Antrag sind einzureichen bzw. zu benennen:

-die Klasse,
-der durchführende Verein,
-das Revier und der Zeitpunkt der Landesmeisterschaft
-der Nachweis über den Einsatz geschulter Wettfahrtleiter/ Schiedsrichter (Teilnahme in den vergangenen zwei Jahren an einem Weiterbildungsseminar).

4. Ausschreibung:

4.1. Der durchführende Verein kann die Ausschreibung und Segelanweisungen 3 Monate vor Beginn der Landesmeisterschaft dem Wettfahrtobmann des SVS zur Durchsicht vorlegen.
4.2. Die Ausschreibung ist spätestens einen Monat vor Meldeschluß an alle Verbandsvereine zu senden.
4.3. Der Meldeschluß liegt mindestens 7 Tage vor Beginn der Landesmeisterschaft. Es gilt das Datum des Poststempels. Nachmeldungen sind möglich, wenn dies in der Ausschreibung vorgesehen ist.

5. Teilnahmebedingungen:

5.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Steuerleute aus Mitgliedsvereinen des SVS und des Landessportbundes Sachsen, die entsprechend dieser Meisterschaftsordnung und der Ausschreibung gemeldet haben.
5.2. Die Teilnahmebedingungen und Wertung anderer Steuerleute aus Mitgliedsvereinen des DSV und ausländischer Segler regelt die Ausschreibung.

6. Gültigkeit:

6.1. Eine Landesmeisterschaft kann nur gewertet werden, wenn mindestens 10 Boote unter Beteiligung sächsischer Vereine in mindestens einer gültigen Wettfahrt an den Start gegangen sind. Starten weniger als 10 aber mindestens 3 , so erfolgt die Wertung als Bestenermittlung.
6.2. Für eine Landesmeisterschaft sind mindestens 3 Wettfahrten notwendig. Werden weniger Wettfahrten gesegelt, zählen die gesegelten Wettfahrten als Bestenermittlung.
6.3. Bahnlänge und Mindestgeschwindigkeit müssen den Festlegungen der Ranglistenordnung des DSV entsprechen.

7. Mannschaftswechsel/ Bootswechsel:

7.1. Ein Wechsel der Besatzung oder des Bootes kann nur in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag von der Wettfahrtleitung genehmigt werden.
7.2. Der Ersatz eines Steuermanns / einer Steuerfrau ist ausgeschlossen. Die zeitweilige Ruderführung durch ein anderes Besatzungsmitglied Während einer Wettfahrt ist zulässig.

8. Kontrollvermessung:

8.1. Während einer Landesmeisterschaft kann die Wettfahrtleitung Kontrollvermessungen vornehmen lassen.

9. Schiedsgericht:

9.1. Das Schiedsgericht muß aus mindestens 3 qualifizierten Schiedsrichtern (Teilnahme in den vergangenen zwei Jahren an einem Weiterbildungsseminar) bestehen, von denen höchstens 2 dem durchführenden Verein angehören dürfen.

10. Preise / Urkunden:

10.1. Bei Landesmeisterschaften werden die 3 Erstplatzierten Mannschaften mit Urkunden des SVS geehrt.

11. Meisterschaftsbericht:

11.1. Der durchführende Verbandsverein bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Landesmeisterschaft auf dem Vordruck des SVS. Dieser Bericht ist innerhalb von 14 Wochen nach Abschluß der Landesmeisterschaft an die Geschäftsstelle des SVS zu senden.
11.2. Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Landesmeisterschaft ist die Grundlage für eine eventuelle Bezuschussung.

12. Inkraftsetzung:

12.1. Die Meisterschaftsordnung tritt am 17.03.2001 in Kraft.

Segler-Verband Sachsen e.V. (SVS) Regattasegeln